Bow & Bridge Violin and bow makers, as the old books printed them

Scan 377

Musikalisches Conversations-Lexikon. Eine Encyklopädie der gesammten musikalischen Wissenschaften. Für gebildete aller Stände, 1878

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1Aufzuge zu Bischweiler wird der Anfang von vier Trompetern und einem Pauker zu Pferde gemacht. Darauf folgt ein Herold in pfalzgräflicher Liverey, dann des Königs Lieutenant (Pfeiferkönig) mit einer auf dem Hute befestigten Krone; nach ihm die Gerichtsleute oder Musikanten und alsdann der Fähnrich mit der Fahne. Hernach marschieren die Spielleute auf, sechs in der Reihe, welche alle aufspielen, was verlangt wird. Ehe sie aber ins Schloss ziehen, gehen sie vorher in ein nahgelegenes Dorf, alle in ihrer Ordnung und müssen allda, dem alten Gebrauch nach, eine Messe lesen lassen, wobei aber die evangelischen Spielleute nicht knieen, wohl aber mit opfern müssen (d. i. etwas Geld nach Belieben auf den Altar legen) müssen. Wenn sie nun solchergestalt geopfert haben und darauf durch den Garten in den Schlosshof gezogen sind, so stellt sich erstlich die beste Bande der Bischweiler Musikanten in den Kreis und lässt sich allein hören; nachgehends tritt die zweite Bande auf u. s. f. Zuletzt muss ein jeder einen silbernen vergoldeten Becher, der ein halb Maass (Wein) enthält, austrinken und darauf zieht der ganze Haufe in vorbesagter Ordnung aus dem Schlosse in das Wirthshaus, woselbst das Mittagsessen für einen Thaler für jede Person bestellt ist. Nach vollbrachtem Pfeifertage wird Gerichts- und Freveltage gehalten über Spielleute so etwas verbrochen haben. (Geschichte und Einrichtung dieser Elsasser Pfeiferinnung ist vollständig dargestellt durch zwei neuere Schriften, auf die wir unsere Leser verweisen: 1) J. F. Lobstein, »Beiträge zur Geschichte der Musik im Elsass und besonders in Strassburg, 1840«. 2) Ernst Barre, »Ueber die Bruderschaft der Pfeifer im Elsass. Ein Vortrag nebst urkundlichen Belegen«, Colmar, 1873).
3In den Niederlanden muss das musikalische Zunftwesen bald Nachahmung gefunden haben. Die Minstrels dort vereinigten sich zu einer besonderen Gesellschaft, traten in Dienste der Städte und Fürsten und nannten sich seitdem nach ihren Hauptinstrumenten Pipers und Trumpeners. Im Jahr 1383 werden Pipers der Stadt Arnheim erwähnt, 1386 des Herzogs von Geldern, 1420 der Stadt Dordrecht und 1383 trumpeners desselben Herzogs (s. van Hasselt, »Arnhemische oudheden«, IV., 73, 74). Wie viel an Jahrgehalt und Kleidern die Stadt Leyden ihren pipers und trumpers im Jahre 1419 und 1420 gab, ist in einem Rechnungsbuch genau angegeben (s. Verhandelingen van de maatsch. der nederl. Letterk. te Leiden, I., 217, 421).
5Auch England ahmte das Musikanten-Zunftwesen und das Königsspiel nach. Zu Beverley in Yorkshire bestand seit alten Zeiten eine geschlossene Bruderschaft der Minstrels und wurde der erste Musikantenkönig vom Herzog von Lancaster (John of Gaunt) ernannt und mit einem Privilegium versehen, wie man in Busby, »Gesch. d. Musik«, übersetzt von Michaelis, I., 374 ff. lesen kann. Die Herrschaft der englischen Pfeiferkönige und ihrer Gerichtshöfe dauerte immer nur ein Jahr und wurde alljährlich am 16. August auf dem zu Tutbury abgehaltenen Gerichtstage erneuert.
7Die zunftmässigen Einrichtungen des Musikantenthums aus dem Mittelalter, die gewiss für ihre Zeit zweckmässig waren und manchen Nutzen brachten, haben sich lange genug erhalten. Das Oberspielgrafenamt zu Wien wurde erst am 30. October 1782 von Kaiser Joseph II. aufgehoben, weil es der natürlichen Freiheit, durch Kunst sein Brod zu verdienen, unangemessen war. Die Pfeiferinnung des Elsass wurde nicht eher aufgehoben, als bis durch die Gesetze der französischen Revolution mit den Feudallasten alle Zünfte und Innungen aufhörten, also nicht früher denn 1789. Der letzte Mann, der als Mitglied dieser Pfeiferinnung angehört hatte, war Franz Lorenz Chappuy, ein geborner Strassburger (geb. 1. Octbr. 1751) und geschickter Violinvirtuos, welcher am 23. Decbr. 1838 starb.
9Aus diesen Bruderschaften der Pfeifer und ihrer Organisation für bestimmte Länder und Distrikte gingen bald (schon im 15. Jahrhundert) ähnliche Einrichtungen in den Städten (voran in den freien Reichsstädten) hervor, indem man dort Musiker in städtische Dienste nahm und so die Stadt-

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