Scan 633
Die Geigen- und Lautenmacher vom Mittelalter bis zur Gegenwart, 1904
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1ausbessern und verkaufte eine schöne Viola. Weiter weiss man von ihm, dass er mit der blutarmen Kleinbürgerstochter Margarethe Holzhammer (geb 1624, † 1693) ein Liebesverhältniss hatte, das nicht ohne Folgen blieb. Sobald er aber grossjährig geworden war, heirathete er sie am 26 Nov. 1645. Im darauffolgenden Jahre finden wir ihn in Venedig, wo er sich aufhielt, um Materialien einzukaufen, und im gleichen Jahre überreichte er seinem Fürsten eine Bittschrift mit dem Anerbieten, die Instrumente für die Hofcapelle machen zu wollen, wobei er sich grossherzig erbot, damit eine Schuld von 412 fl. seines Schwiegervaters Georg Holzhammer, »gewesten Bergmeisters bei dem Salzberg«, an das Pfannhausamt abtragen zu wollen. Der Erzherzog Ferdinand Karl willfahrte dieser Bitte. Auf den Haller Märkten kam er mit allerlei Handelsleuten zusammen; dort mag er auch den jüdischen Händler Salomon Huebmer aus Kirchdorf in Oberösterreich kennen gelernt haben, der ihn überredete, mit ihm nach Kirchdorf zu kommen. Huebmer wird ihm wohl goldene Berge versprochen haben, denn es ist nicht einzusehen, was einen Geigenmacher gerade nach diesem Orte hätte locken können. Stainer blieb bis zum Frühjahr 1648 in Kirchdorf und wohnte bei Salomon Huebmer. Er musste gewiss sehr fleissig arbeiten, den Verdienst aber wird wohl der Händler eingesteckt haben, denn als Stainer wieder abreisen wollte, stellte sich bei der Abrechnung heraus, dass er nicht nur gar nichts erhielt, sondern noch 24 Gulden für Miethe aufgerechnet bekam, die er schuldig bleiben musste. Als er wieder nach Hause kam, musste er sofort seiner Verpflichtung, die Instrumente der Hofcapelle in Stand zu halten, nachkommen, und damals hat er wohl den Erzherzog Ferdinand Karl mit seiner Frau Anna Grossherzogin von Toskana zuerst persönlich kennen gelernt. Der Erzherzog, dem Stainer's seelenvolles Geigenspiel ungemein gefallen hatte, liess ihn mehrfach nach Innsbruck kommen, was viel heissen will, denn am erzherzoglichen Hofe standen fortwährend italienische Virtuosen im Sold, aber auch bei diesen erfreute sich Stainer grosser Werthschätzung; trotzdem währte es noch zehn Jahre, bis ihm der Landesfürst am 29. October 1658 den Titel eines Hofmusikers und erzfürstlichen Dieners verlieh, womit das Recht verbunden war, mit ehrsamer und fürnehmer Herr angeredet zu werden. Leider starb Ferdinand Karl schon 1662, und sein Bruder löste die italienische Hofcapelle auf, starb aber auch schon am 24. Juni 1665. Tyrol kam nun an Kaiser Leopold, und an diesen richtete Stainer 1668 ein Gesuch um Bestätigung seines Titels. Der Vicekanzler Dr. Paul Hocher befürwortete dieses Gesuch wärmstens, und der Kaiser entsprach ihm auch laut Diplom vom 9. Januar 1669. Stainer hatte damals seine künstlerische Höhe erreicht und war bereits zu Ruf und Ansehen gekommen. Er war vielbeschäftigt, seine Violinen wurden ihm schon mit 40 fl. bezahlt, und Alles wies darauf hin, dass er zu Wohlstand kommen werde. Schon am 12. November 1666 hatte er von seinem Schwager Paul Holzhammer das Haus W. 39 in Absam gekauft, das, von hohen Linden umgeben, dem Kripp'schen Herrensitze gegenüber liegt. Und doch hatte er damals schon mit allerlei Schwierigkeiten zu kämpfen. 1667 erhielt er plötzlich vom Landgericht in Thaur eine Vorladung, und es wurde ihm mitgetheilt, dass der Jude Huebmer seine alte Forderung für die Mietheschuld eingecklagt hätte. Stainer hat die Berechtigung dieser Forderung wohl nie wirklich anerkannt, aber er zahlte zunächst 15 fl. und erklärte sich bereit, den Rest von 9 fl gelegentlich des nächsten Haller Marktes zu bezahlen. Er unterliess dies jedoch, und so wurde er 1669 gerichtlich gemahnt, und zwar, was ein eigenthümliches Licht auf die Person des Gläubigers wirft, nochmals um die ganze Summe, ohne Anrechnung der bereits geleisteten Zahlung. Als Stainer sich dazu nicht verstand, ging Huebmer an das Gericht in Kirchdorf, welches der Stadt Hall die Eintreibung gebot. Es half ihm nichts, er musste nochmals bezahlen, und vergeblich wandte er sich noch 1677 an den Kaiser, um das ihm widerrechtlich
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