Bow & Bridge Violin and bow makers, as the old books printed them

Scan 57

Musical Courier 1895-02-27: Vol 30 Iss 781, 1895

11 lines. Read by computer on 20 September 2026, twice; the two readings disagreed in places. Printed page 58. See the scan on archive.org.

1aufgenommen: Ein Orgelbauer 1524, vier Lautenmacher in den Jahren 1569, 1577, 1590 und 1591, ein Pfeifenmacher 1599. Es ist damit natürlich nicht gesagt, dass diese Instrumentenmacher die einzigen in jener Periode hier waren. Viele Nichtbürger übten das Gewerbe gleichfalls aus. Das Schöppenbuch von 1535 bzw. 1543 gibt zwei in Leipzig wohnhafte Clavichordienmacher an, welche unter dieser Bezeichnung in der Matrikel nicht zu finden sind. Das Gewerbe war von Anfang an kein unbedeutendes. Die Metall- und Darm- saitenfabrikation nahm eine besonders hervorragende Stelle ein und war weit im deutschen Lande berühmt. Dafür zeigt ein Brief des bekannten Hieronymus Rauscher, Bürgermeisters von Leipzig. Derselbe schreibt unter dem 29. April 1575 an den Kurfürsten August von Sachsen bei Uebersendung von 24 Rollen „messenen steilnen seiten uff dye instrument“: „, Demnach Ew. Ch. F. Gn. mir für zweien Monaten ezlicher steilnen und messenen auch anderer seiten halber, dye man uff dye Geigen zu brauchen pflegett, allergedigst schreiben lassen, welche aber damals nicht zu bekomen gewesen, als hab ich der seiten uff dye Geigen für zwene gulden von Frankfurtt bestellt, allhie aber werden dye allerbesten gemacht.“
3Die ersten Vertreter der Darm- saitenfabrikation sind laut der Bürgermatrikel vom Jahre 1556 Niclas Guden und Arnold Findiger. Ihr Verhältniss zum Fleischerhandwerk wird noch in demselben Jahre vom Rathe wie folgt geregelt: „Niclassen Guden und Arnholdt Findiger seitenmacher, auch dem Handwerk der Fleischer ist dieser Abschied gegeben worden, dass die Fleischer eine wochen umb die ander den obengenansten zween seitenmachern die derm soviel sie der nicht ufn kauf zum markt in die bencke machen, in zimlichen kauf sullen zu kommen lassen.“ Gleichzeitig wurde zwischen den Beiden, wie aus einer Randbemerkung des Protokolls ersichtlich, eine Verabredung getroffen, dass der Bruder Findigers „noch ein jar oder drey vor einen gesellen“ arbeiten sollte „ehe man ihm ein sonder wergstat vergönne“ Der jüngere Findiger erscheint demgemäß erst 1560 im Bürgerbuch als selbständiger Saitenmacher. Das Handwerk der Saitenmacher erlosch aber für Leipzig im 17. Jahrhundert fast gänzlich. Zum Bürgerrecht gelangten nur: vier Geigen- und Lautenmacher in den Jahren 1615, 1645, 1654 und 1678; drei Pfeifenmacher 1628, 1684 und 1694; ein Lautenhändler 1658, ein Saitenmacher 1622 und vier Orgelbauer 1620, 1621, 1662 und 1682. Einer der Geigen- und Lautenmacher verdient besonders namentlich gemacht zu werden: Veit Hoffmann aus Ilmenau, der 1654 das Bürgerrecht erhielt. Der Geigenbau wurde in seiner Familie bis zu den Urenkeln herab betrieben. Die Leipziger Musikinstrumentenfabrikation hatte sich im 16. und 17. Jahrhundert vorwiegend mit Saiteninstrumenten befasst. Ihr Schwerpunkt liegt während des 18. Jahrhunderts in der Herstellung von Blasinstrumenten. Die Untersuchung findet von jetzt ab ein dankenswerthes Hilfsmittel in den unter den Titeln „Jetzt lebendes Leipzig“, „Jetzt lebendes und florirendes Leipzig“, „Leipziger Adress- Post- und Reisekalender“ jährlich erschienenen Vorläufern des modernen Adressbuches. Die Instrumentenmacher werden darin vom Jahre 1714 ab aufgeführt. Sie erscheinen unter den „Künstlern“, elf an der Zahl. Die einzelnen Zweige des Instrumentenbaues sind allerdings nicht unterschieden, aber man erkennt doch, dass sowohl Geigen und Lauten, wie Hörner, Trompeten und Posaunen hergestellt worden sind. In den Jahrgängen von 1765 ab sind die Geigen- und Lautenmacher (zusammen 27) von den „Instrumenten- und Pfeifenmachern“ getrennt, und lässt sich ein allmähliches Wachsen beobachten. Paul Kuppers, dem wir in der Hauptsache diese Unterlagen verdanken, stellt auch hierüber eine interessante Tabelle auf, welche die Zeit von 1714–1798 umfasst. Aus derselben geht hervor, dass bei unterschiedlichen Schwankungen eine Zunahme von circa sieben Instrumentenmachern zu verzeichnen ist. Das deutsche Instrumentenmachergewerbe war aber in keinem seiner Hauptzweige zünftig. Weder die Verfertiger von Saiteninstrumenten, noch die Holz- und Blechblasinstrumentenmacher besassen Specialartikel. Der Klavierbau, welcher zum Gebiet der Orgelbauer gehörte, wurde als selbständiger Beruf auch nicht in grösserem Massstabe betrieben. Die Literatur ist in ihren Aeusserungen über das Gewerbe der musikalischen Instrumentenmacher auch nach dieser Richtung ungleichmässig. Weigel schreibt z. B. in seiner „Abbildung der Gemein-Nützlichen Haupt-Stände“ (1698) mit Bezug auf die Geigen- und Lautenmacher blos: „Sie haben keine gewisse Zunft, ob sie schon auch Jungen lernen und Gesellen befördern, welche hie und da genugsam Arbeit finden.“ Von den Trompeten- und Pfeifenmachern wird gesagt: „Es ist aber doch ihr Gewerb nachgehends vor eine freie Kunst gehalten worden . . .“. Struve zählt 1738 unter den freien Handwerken (opificium liberum) an dritter Stelle die Orgelbauer und musikalischen Instrumentenmacher auf. Dieselben wollen ein freies Handwerk sein. Sie rechnen sich zur freien Kunst im besseren Sinn und fühlen sich als Künstler. Die freie Kunst bedeutet für sie die Abgrenzung von den banausischen Gewerben. Die Innung dagegen würde sie den „niederen Professionen näher rücken. Und um so leichter glaubten sie auf Zunftschränken verzichten zu können, als sie in ihrer musikalischen Begabung ein Privileg besitzen, welches natürliche Schranken zieht. Eine Ausnahme bildet Nürnberg, das 1625 die Trompetenmacherin- nung erhielt. Wo die Stadtverfassung aber sonst auf Zünften basirte, wurden die Instrumentenmacher der Zunft zugezählt, aus der sie hervorgegangen, oder der sie durch sonstige Beziehungen nahe standen. Die rechtlichen Verhältnisse des Leipziger Instrumentenmacher-Gewerbes beruhten auf derselben Grundlage. Die Leipziger Instrumentenmacher waren sich auch bewusst, einer Beschäftigung kunstgewerblicher Art obzuliegen und reden mit Selbstgefühl von ihrer „anerkannt freien Kunst.“ Ein anderer Umstand mag zwar auch mitgesprochen haben. Die materiellen Verhältnisse der Gewerbsgenossen scheinen sehr ungleich gewesen zu sein. Nur einige Instrumentenmacher befanden sich im Bürgerrecht. Die übrigen gehörten zu den Schutzverwandten der Stadt. Sie waren also von den bürgerlichen Abgaben befreit und hatten blos Schutz. one of two readings
4Die ersten Vertreter der Darm- saitenfabrikation sind laut der Bürgermatrikel vom Jahre 1556 Niclas Guden und Arnold Findiger. Ihr Verhältniss zum Fleischerhandwerk wird noch in demselben Jahre vom Rathe wie folgt geregelt: „Niclassen Guden und Arnholdt Findiger seitenmacher, auch dem Handwerk der Fleischer ist dieser Abschied gegeben worden, dass die Fleischer eine wochen umb die ander den obengenansten zween seitenmachern die derm soviel sie der nicht ufn kauf zum markt in die bencke machen, in zimlichen kauf sullen zu kommen lassen.“ Gleichzeitig wurde zwischen den Beiden, wie aus einer Randbemerkung des Protokolls ersichtlich, eine Verabredung getroffen, dass der Bruder Findigers, „noch ein jar oder drey vor einen gesellen“ arbeiten sollte „ehe man ihm ein sonder wergstat vergönne“ Der jüngere Findiger erscheint demgemäß erst 1560 im Bürgerbuch als selbständiger Saitenmacher. Das Handwerk der Saitenmacher erlosch aber für Leipzig im 17. Jahrhundert fast gänzlich. Zum Bürgerrecht gelangten nur: vier Geigen- und Lautenmacher in den Jahren 1615, 1645, 1654 und 1678; drei Pfeifenmacher 1628, 1684 und 1694; ein Lautenhändler 1658, ein Saitenmacher 1622 und vier Orgelbauer 1620, 1621, 1662 und 1682. Einer der Geigen- und Lautenmacher verdient besonders namentlich gemacht zu werden: Veit Hoffmann aus Ilmenau, der 1654 das Bürgerrecht erhielt. Der Geigenbau wurde in seiner Familie bis zu den Urenkeln herab betrieben. Die Leipziger Musikinstrumentenfabrikation hatte sich im 16. und 17. Jahrhundert vorwiegend mit Saiteninstrumenten befasst. Ihr Schwerpunkt liegt während des 18. Jahrhunderts in der Herstellung von Blasinstrumenten. Die Untersuchung findet von jetzt ab ein dankenswerthes Hilfsmittel in den unter den Titeln „Jetzt lebendes Leipzig“, „Jetzt lebendes und florirendes Leipzig“, „Leipziger Adress- Post- und Reisekalender“ jährlich erschienenen Vorläufern des modernen Adressbuches. Die Instrumentenmacher werden darin vom Jahre 1714 ab aufgeführt. Sie erscheinen unter den „Künstlern“, elf an der Zahl. Die einzelnen Zweige des Instrumentenbaues sind allerdings nicht unterschieden, aber man erkennt doch, dass sowohl Geigen und Lauten, wie Hörner, Trompeten und Posaunen hergestellt worden sind. In den Jahrgängen von 1765 ab sind die Geigen- und Lautenmacher (zusammen 27) von den „Instrumenten- und Pfeifenmachern“ getrennt, und lässt sich ein allmähliches Wachsen beobachten. Paul Kuppers, dem wir in der Hauptsache diese Unterlagen verdanken, stellt auch hierüber eine interessante Tabelle auf, welche die Zeit von 1714–1798 umfasst. Aus derselben geht hervor, dass bei unterschiedlichen Schwankungen eine Zunahme von circa sieben Instrumentenmachern zu verzeichnen ist. Das deutsche Instrumentenmachergewerbe war aber in keinem seiner Hauptzweige zünftig. Weder die Verfertiger von Saiteninstrumenten, noch die Holz- und Blechblasinstrumentenmacher besassen Specialartikel. Der Klavierbau, welcher zum Gebiet der Orgelbauer gehörte, wurde als selbständiger Beruf auch nicht in grösserem Massstabe betrieben. Die Literatur ist in ihren Aeusserungen über das Gewerbe der musikalischen Instrumentenmacher auch nach dieser Richtung ungleichmässig. Weigel schreibt z. B. in seiner „Abbildung der Gemein-Nützlichen Haupt-Stände“ (1698) mit Bezug auf die Geigen- und Lautenmacher blos: „Sie haben keine gewisse Zunft, ob sie schon auch Jungen lernen und Gesellen befördern, welche hie und da genugsam Arbeit finden.“ Von den Trompeten- und Pfeifenmachern wird gesagt: „Es ist aber doch ihr Gewerb nachgehends vor eine freie Kunst gehalten worden . . .“. Struve zählt 1738 unter den freien Handwerken (opificium liberum) an dritter Stelle die Orgelbauer und musikalischen Instrumentenmacher auf. Dieselben wollen ein freies Handwerk sein. Sie rechnen sich zur freien Kunst im besseren Sinn und fühlen sich als Künstler. Die freie Kunst bedeutet für sie die Abgrenzung von den banausischen Gewerben. Die Innung dagegen würde sie den „niederen Professionen näher rücken. Und um so leichter glaubten sie auf Zunftschränken verzichten zu können, als sie in ihrer musikalischen Begabung ein Privileg besitzen, welches natürliche Schranken zieht. Eine Ausnahme bildet Nürnberg, das 1625 die Trompetenmacherin- nung erhielt. Wo die Stadtverfassung aber sonst auf Zünften basirte, wurden die Instrumentenmacher der Zunft zugezählt, aus der sie hervorgegangen, oder der sie durch sonstige Beziehungen nahe standen. Die rechtlichen Verhältnisse des Leipziger Instrumentenmacher-Gewerbes beruhten auf derselben Grundlage. Die Leipziger Instrumentenmacher waren sich auch bewusst, einer Beschäftigung kunstgewerblicher Art obzuliegen und reden mit Selbstgefühl von ihrer „anerkannt freien Kunst.“ Ein anderer Umstand mag zwar auch mitgesprochen haben. Die materiellen Verhältnisse der Gewerbsgenossen scheinen sehr ungleich gewesen zu sein. Nur einige Instrumentenmacher befanden sich im Bürgerrecht. Die übrigen gehörten zu den Schutzverwandten der Stadt. Sie waren also von den bürgerlichen Abgaben befreit und hatten blos Schutz. one of two readings
6during the seventeenth century. There were admitted to citizenship four violin and harp makers during the years of 1615, 1645, 1654 and 1678; three flute makers in 1628, 1684 and 1694; one harp dealer in 1658; one string maker in 1622, and four organ builders in 1620, 1621, 1662 and 1682. One of the violin and harp makers deserves mention—Veit Hoffmann, of Ilmenau, who received his citizenship in 1654. This branch of industry was carried on in his family by his children, grandchildren and great grandchildren. The principal branch of the musical instrument industry in Leipsic during the sixteenth and seventeenth centuries was the making of string instruments, while during the eighteenth century the most prominent feature was wind instrument making. Researches from that time on are rewarded by such mediums as “Jetzt lebendes Leipzig,” “Jetzt lebendes und florirendes Leipzig,” “Leipziger Adress Post und Reisekalender,” which were the precursors of the modern city directories.
8From 1714 the instrument makers are regularly mentioned in these works. They appear first as artists, eleven in number. While no distinction is made in different branches of the makers, it can be discerned that the products were violins, harps, horns, trumpets and trombones. After 1765 the violin and harp makers (in numbers twenty-seven) were distinguished from instrument and flute makers, and the growth of the industry is clearly visible. Paul Küppers, to whom we owe most of this information, had compiled a statistical table which covers the time from 1714 until 1798. From this we notice that there was a gain of about seven instrument makers in that time. The German musical instrument industry was not incorporated in the guilds. Neither the makers of string instruments nor those of wood and brass wind instruments had special licenses. Piano making, unlike organ building, was not considered as a special branch. Information on this subject is rather meagre. For instance, Weigel writes in his “Abbildung der Gemein-Nützlichen Haupt-Staende” (1698) of the violin and harp makers: “They do not belong to any guild, although they have apprentices and workmen, who find enough work to do here and there.” Of the trumpet and flute makers he says: “Their branch of industry is considered a free art.” Struve enumerates them in 1738 among opificium liberum (free industry), giving third place to organ builders and musical instrument makers. They wanted to be free industrials. They counted themselves among the free arts in a higher sense and felt as artists. Free art meant a line of division from ordinary trades. The guild would bring them nearer to the lower branches of trade. They thought to be able to do without trade union limits, as the musical accomplishment gave them privileges which drew their own lines. An exception was Nuremberg, where in 1625 the trumpet makers were formed into a corporation. Whenever the city government was based on guild organizations the instrument makers were counted with the guild from which their trade emanated, or which was nearest to them in their different relations. The rights of the Leipsic instrument makers were based on this rule.
10They also were conscious of belonging to an art producing branch of industry and speak with sincerity of their “acknowledged free art.” Another circumstance may have influenced this position. It appears that the material advantages of the different instrument makers were quite unequal. Only a few of these were citizens; the others were under the protection of the city. The latter were absolved from city taxes and were only obliged to pay the city the protection tax. This amounted to 1 thaler 12 groschen. The guild tax was at that time quite high, which was another reason for free pursuit of the industry. This freedom, however, had often to battle against the attacks of the trade guilds. Pfalz in his study, “Ein Wort über den Urkundenschatz der Handwerksladen,” relates of disturbances which had broken out between Leipsic joiners and instrument makers. But it was not only the joiners who believed themselves injured by them; the locksmiths and turners also took up the fight. The makers of pianos were especially obnoxious to the joiners. While the latter asserted that the case of these instruments came under the joiners’ trade, they did all they could to prevent joiners from assisting the piano makers. The makers of wind instruments also came in collision with the joiners every time that they furnished a cover for the instrument without having had recourse to the joiners’ guild. The city council mediated in this matter and it was decided to let the instrument makers go their own way and also let joiners do their work by paying 20 to 30 thalers into the fund of the guild, as well as the regular quarterly dues. They were not allowed to take part in the guild’s quarterly meetings. The Leipsic wind instrument makers formed a union, which held meetings regulating apprenticeship, &c. It was the custom in 1792 that an apprentice should serve six years, and if he brought his own bed to the master’s dwelling five years; should he prove himself useful and capable, it was the master’s right to shorten the term six months or even a year. An apprentice was not freed. The master would only let him go and give him a letter as an apprentice. It was anyone’s right to establish himself as master of trade. Whoever thought he was capable could make instruments. In this manner Leipsic in the eighteenth century formed a period of industrial aspirations. This did not go much beyond the city boundary, and with few exceptions represented only local and repair work. The making of wind instruments in brass and wood shows to better advantage in the last half of the eighteenth century. In 1770 mention is already made of a remarkable manufacturing branch of the industry. In 1763 the Government made inquiries as to the means of obtaining sustenance, and in an acta there is a complaint made by the trimming makers that a woman by the name of Schwabe was peddling ribbons. They set forth that her husband cannot be accounted as a poor workingman, being an instrument maker and buying his wood from foreign countries by the cart load; that he has journeymen working for him in and out of the house; that he is not a citizen, but is under the protection of the city, &c.

The computer misreads some letters and numbers. Where a name matters to you, read the scan.